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Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 08.02.2011 eine Sparkasse wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Medienfonds MONTRANUS I bis III zu Schadenersatz verurteilt. Der Kläger kann somit von der Sparkasse die komplette Rückabwicklung verlangen: die Sparkasse ist verpflichtet, die Fondsanteile zurückzunehmen gegen Zahlung der jeweiligen Einlagen abzüglich der in der Vergangenheit erhaltenen Ausschüttungen.
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Bereits mit Urteil vom 04.12.2009 verurteilte das Landgericht Konstanz die COMMERZBANK AG, einem Anleger der „MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG“, der aufgrund einer Beratung einer Bankmitarbeiterin sich mit einer Nominaleinlage von EUR 50.000,00 (zzgl. Agio) an diesem Fonds beteiligt hatte, vollen Schadenersatz zu leisten. Auch das Landgericht München I hat mit Urteil vom 28.01.2010 einen Gesellschafter der „MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG“, der sich mit einer Beteiligung von EUR 25.000,00 zuzüglich Agio an dem Fonds beteiligte, Schadenersatz zuerkannt. Nunmehr hat das Landgericht Hamburg in einer aktuellen Entscheidung vom 02.02.2010 einer weiteren Anlegerin der „MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG“ nahezu vollen Schadenersatz zugesprochen.
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Das Landgericht Bonn hat am 26. Februar 2008 unter dem Aktenzeichen 3 O 261/07 ein interessantes Urteil gefällt, das aktuell vom OLG Köln durch die Nichtzulassung der Berufung bestätigt wurde und somit Rechtskraft erlangt. Demnach muss die Volksbank Bonn Rhein-Sieg einem Anleger des N1 Filmfonds Schadensersatz leisten. Der klagende Anleger hatte seinem Volksbank-Berater vertraut und sich mit insgesamt 75.000 Euro an diesem Medienfonds beteiligt.
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Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 16.11.2006 einem Anleger, dem seine Sparkasse im Jahr 2003 zur Beteiligung an dem neuartigen Filmvertriebsfonds Mediastream IV des Initiators Ideenkapital (Düsseldorf) geraten hatte, Schadenersatz zugesprochen.
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Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat gegen Franz Landerer, dem Initiator der Victory Medienfonds, Anklage wegen Betruges, Untreue und Steuerhinterziehung erhoben. Er soll Versicherungsprämien in Millionenhöhe in die eigene Tasche geleitet haben. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, falsche Steuererklärungen für Fonds eingereicht und Lizenzeinnahmen an Anleger anderer Fonds ausgeschüttet zu haben, die ihnen gar nicht zustanden.
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Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit Urteil vom 15.04.2008 (AZ: 24 U 123/07) die Firma S-ProFinanz KölnBonn GmbH, ein Tochterunternehmen der Sparkasse Köln/Bonn, zum Schadenersatz verurteilt. Zudem wurde sie dazu verpflichtet, den Kläger von etwaigen Rückforderungsansprüchen des Finanzamtes wegen in der Vergangenheit erzielter Steuervorteilen freizustellen.
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Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG ist vom Oberlandesgericht (OLG) Köln da zu verurteilt worden, einem Anleger des N 1-Film-Fonds den erlittenen Schaden nebst entgangenem Gewinn zu erstatten und die wertlosen Fondsanteile zurückzunehmen.
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In diesem Rechtsstreit ging es um Schadenersatzansprüche eines Anlegers, der sich nach Beratung durch einen Bankmitarbeiter an einem Medienfonds beteiligt hat, dessen Prospekt der BGH bereits mehrfach als fehlerhaft angesehen hat.
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Mediastream bietet Anlegern die Möglichkeit, sich als mittelbare Kommanditisten an Produktionen von Hollywood-Spielfilmen zu beteiligen. Bisher sind drei Fonds, Mediastream I, II und III aufgelegt worden. Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaften ist deutlich hinter den Prospektprognosen zurück geblieben. Insbesondere die prognostizierten variablen Lizenseinnahmen sind nicht ansatzweise erreicht worden.
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