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Das Landgericht Bonn hat am 26. Februar 2008 unter dem Aktenzeichen 3 O 261/07 ein interessantes Urteil gefällt, das aktuell vom OLG Köln durch die Nichtzulassung der Berufung bestätigt wurde und somit Rechtskraft erlangt. Demnach muss die Volksbank Bonn Rhein-Sieg einem Anleger des N1 Filmfonds Schadensersatz leisten. Der klagende Anleger hatte seinem Volksbank-Berater vertraut und sich mit insgesamt 75.000 Euro an diesem Medienfonds beteiligt.
Nach dem Urteil erhält der Anleger die Einlagesumme plus entgangener Eigenkapitalverzinsung wieder zurück. Volks- und Raiffeisenbanken hatten gezielt rund 104 Millionen Euro an Anlegerkapital für den Filmfonds gesammelt. Aus gutem Grund, denn die Anlage war ein Joint Venture, von dem auch die beteiligte Bank profitieren sollte. Die Berufung wurde mit Hinweis auf die unzureichenden Aufklärung über ein Totalverlustrisiko abgelehnt.
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