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Volksbank wegen Filmfonds zu Schadenersatz verurteilt

Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG ist vom Oberlandesgericht (OLG) Köln da zu verurteilt worden, einem Anleger des N 1-Film-Fonds den erlittenen Schaden nebst entgangenem Gewinn zu erstatten und die wertlosen Fondsanteile zurückzunehmen.

Der Kläger hat die Fondsbeteiligungen in Höhe von EUR 75.000,00 gezeichnet. Nach dem Urteil des OLG Köln erhält er eine Schadenersatzzahlung in Höhe von mehr als EUR 108.000,00 (einschließlich entgangener Verzinsung). Zudem muss die Bank sämtliche Verfahrenskosten tragen. Dies hatte bereits das Landgericht Bonn mit Urteil vom 22.01.2008 so entschieden. Das Gericht hielt den Hinweis im Emissionsprospekt auf das Totalverlustrisiko ebenso für unzureichend wie die von den Mitarbeitern der Bank erfolgte Beratung des Anlegers. Gegen dieses Urteil hat die Bank Berufung zum OLG Köln eingelegt. Das OLG Köln hielt allerdings den Schadenersatzanspruch des Klägers bereits deshalb für begründet, da die Bank über die Höhe der ihr für die Anlagevermittlung zufließenden Provisionen grundsätzlich hafte. Aufgrund des Hinweises des OLG Köln hat die Bank nunmehr ihre Berufung zurückgenommen. Der streitgegenständliche Filmfonds wurde im Jahr 2001 als „N 1 European Film Produktions-GmbH & Co.KG“ durch die genossenschaftlichen Zentralbanken DZ-Bank und WGZ sowie der Citibank AG aufgelegt und in den Jahren 2001 bis 2003 bundesweit fast ausschließlich durch die Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben. Hierbei wurden rd. EUR 104 Mio. Eigenkapital eingeworben. Das nunmehr rechtskräftige Urteil des OLG Köln dürfte einen Durchbruch für mehr als 4.000 N 1-Geschädigten bedeuten. Von den vermittelten Banken kann nunmehr Schadenersatz und Rückabwicklung der Beteiligung gefordert werden. Wir raten geschädigten Anlegern an, sich fachkundigen Rat einzuholen.

 

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