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Apollo Media Fonds - OLG Köln verurteilt Berater zum Schadenersa

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit Urteil vom 15.04.2008 (AZ: 24 U 123/07) die Firma S-ProFinanz KölnBonn GmbH, ein Tochterunternehmen der Sparkasse Köln/Bonn, zum Schadenersatz verurteilt. Zudem wurde sie dazu verpflichtet, den Kläger von etwaigen Rückforderungsansprüchen des Finanzamtes wegen in der Vergangenheit erzielter Steuervorteilen freizustellen.

Der Kläger hat auf Empfehlung eines Mitarbeiters der beratenden S-ProFinanz KölnBonn GmbH eine Beteiligung an der Apollo Media GmbH & Co. Dritte Filmproduktion KG erworben. Der den Kläger beratende Mitarbeiter der S-ProFinanz KölnBonn GmbH (vormals: FDK Köln Finanzdienste Köln Vertriebsgesellschaft mbH) hatte dem Anleger im November 2000 eine Beteiligung am Medienfonds Apollo Media GmbH & Co. Dritte Filmproduktion KG empfohlen. Der Kläger war im Rahmen der vorvertraglichen Beratungsgespräche nicht darüber aufgeklärt worden, dass bereits am 24.01.1997 vom (damaligen) Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen Zweifel an der Seriosität und Bonität des Erlösausfallsversicherer des Fonds geäußert wurden. Ausweislich des Emissionsprospektes sollte dieser Versicherer eine New England International Surety Inc. (NEIS) als Erlösausfallversicherer auftreten. Nach Ansicht des OLG Köln war die S-ProFinanz KölnBonn GmbH bzw. deren Mitarbeiter dazu verpflichtet, eigene Erkundigungen über die NEIS einzuholen und diesbezüglich beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen nachzufragen. Da sie dies unstreitig unterlassen hat, konnte demzufolge der Anleger über die Zweifel an der Seriosität und Bonität der NEIS nicht in Kenntnis gesetzt werden. Dadurch hat der Mitarbeiter der Beratungsgesellschaft seine vorvertraglichen Informations- und Aufklärungspflichten verletzt. Aufgrund dieser nachgewiesenen Pflichtverletzung besteht die Vermutung, so das OLG Köln weiter, dass bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung über diesen entscheidungserheblichen Umstand der Anleger von dem Erwerb seiner Medienfondsbeteiligung abgesehen hätte. Mit den selben Gründen wurde die Mercurion AG vom Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 18.09.2009) zu Schadenersatz verurteilt. Weitere Entscheidungen zugunsten Apollo-Geschädigter gab es zuvor vom OLG Köln (Urteil vom 19.08.2008) und vom Landgericht Ellwangen (Urteil vom 16.04.2009). Diese Entscheidungen haben über diese Einzelfälle hinaus weit reichende Konsequenzen für sämtliche Anleger der Apollo Media Fonds 2, 3, 4 und 5. Sofern Anleger dieser Fonds von ihren Beratern nicht darüber aufgeklärt wurden, dass das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bereits mit der oben erwähnten Pressemitteilung vom 24.01.1997 vor der Versicherungsgesellschaft NEIS gewarnt hatte, besteht nach Auffassung des OLG Köln Anspruch auf Ersatz des vollständigen Schadens. Wir raten daher Anlegern der Apollo Media Fonds 2, 3, 4 und 5 dringend an, ihre Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung fachkundig prüfen zu lassen.

 

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