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Rund laufen die Motoren der DR.PETERS SCHIFFSFONDS seit einiger Zeit nicht mehr. Es häufen sich Rückforderungen gegen Anleger, die erhaltene Ausschüttungen wieder rausrücken sollen. Am Beispiel der DS-Rendite-Fonds Nr. 46 CAPE SPENCER bzw. 49 CAPE SORELL soll erläutert werden, warum Gegenwehr sinnvoll ist.
Die Schreiben der Fondsgesellschaften und ihres Dortmunder Anwalts klingen bedrohlich. Unter Fristsetzung mit Klagedrohung werden von den Anlegern der DS-Rendite-Fonds Nr. 46 CAPE SPENCER bzw. 49 CAPE SORELL Ausschüttungen teilweise zurückgefordert. Der Grund bleibt im Dunkeln. Von allgemein verschlechterter, wirtschaftlicher Lage ist die Rede. Handfeste Fakten werden nicht präsentiert. Bereits dies ist ein Grund, warum die Fachanwälte der KOOP-FONDSSCHADEN betroffenen Anlegern nicht empfehlen können, die Ausschüttungen freiwillig herauszurücken. Einen Sanierungsplan der betroffenen Fonds sucht man vergeblich. Warum genau welche Beträge für was notwendig sind, um den Fonds über Wasser zu halten, wird nicht dargelegt. Blind irgendwelche Beträge zu überweisen, ohne nicht zumindest ein handfestes und zukunftssicheres Sanierungskonzept vor Augen zu haben, ist abwegig. Die Klausel im Gesellschaftsvertrag, auf die sich die Fondsgesellschaften berufen, ist nach Meinung der KOOP-FONDSSCHADEN unklar. Von einem Darlehen ist die Rede, als das die Ausschüttungen angeblich gewährt worden sein sollen. In den Risikohinweisen des Prospekts steht davon kein Wort. Die Fachanwälte der KOOP-FONDSSCHADEN unterstützen Anleger der DS-Renditefonds bei der rechtlichen Gegenwehr. Niemand sollte sich die Rückforderungen gefallen lassen, weil 1. der Prospekt keine Rückforderung aus Darlehen vorsieht, 2. es nicht nachgewiesen ist, dass es den Fonds an Liquidität mangelt, 3. ein Beschluss zur Rückforderung der jeweiligen Fonds-KG fehlt, 4. ein Sanierungsplan fehlt, 5. die unklare und sprachlich missglückte Regelung des § 11 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag keinen Verlustausgleich begründet, wie der BGH in einem ähnlichen Fall entschieden hat. Dies sind nur einige von zahlreichen guten Argumenten gegen Rückforderungen. Wir beraten DS-Renditefonds-Anleger gerne anhand des konkreten Falls.
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