• Schiffsfonds
    Viele Schiffsbeteiligungen sind mittlerweile in wirtschaftliche Seenot geraten

  • Medienfonds
    Immer mehr erfolgreiche Schadenersatzklagen wegen schlechter Beratung

  • Flugzeugfonds
    Vermeintlich sichere Fondsbeteiligungen werden zum Risiko

  • Immobilienfonds
    Anlegerhilfe für offene & geschlosse Immobilienfonds, REIT und Spezialfonds

MS „Santa-B Schiffe“ der MPC: Trickst die Targobank?

Eine merkwürdige „Erklärung zum Verkaufsgespräch“ für geschlossene Fonds legte die frühere CITIBANK (jetzt: TARGOBANK) Kunden vor, denen sie den geschlossenen Schiffsfonds MS „Santa-B Schiffe“ von MÜNCHMEYER PETERSEN CAPITAL (MPC) wärmstens empfahl. „Ich, der Unterzeichner, bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich zur Kenntnis genommen habe“, heißt es in dem Blatt einleitend – und dann kommt es Dicke.

Der Anleger soll zur Kenntnis nehmen, dass die TARGOBANK für die Vermittlung der Fondsanteile „eine Provision erhält“. Schön und gut, doch damit kann niemand etwas anfangen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es so, dass die konkrete Höhe der Provision offen gelegt werden muss. Denn sonst kann das Ausmaß an finanziellem Eigeninteresse, dass die TARGOBANK bei der Fondsempfehlung umtreibt, gar nicht einschätzen. Der Prospekt der MS „Santa-B Schiffe“ KG hüllt sich dazu in Schweigen. Dort ist zwar von unglaublichen 39,45 Millionen Euro Kapitalbeschaffungskosten nebst 9.865.500 Euro Agio die Rede. Dass und wie viel dieses Geldes an die Targobank fließt, wird auch dort nicht offen gelegt. Denn nach dem Prospekt fließen die hohen Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung von insgesamt über 49 Millionen Euro, die aus den Taschen der Anleger entnommen werden, an die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH. Dass diese damit die eingeschalteten Vermittler wie die TARGOBANK bezahlt, wird verschwiegen. Der Bundesgerichtshof hat unter Hinweis auf solch unklaren Klauseln bereits mehrfach Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung der Beteiligung zugesprochen. Bezogen auf den Anschaffungswert der Schiffe müssen die Anleger allein 9,54 % der Gesamtinvestition für die Einwerbung der Kapitalanleger aufwenden. Die Fachanwälte der KOOP Fondsschaden halten es für einen schwerwiegenden Beratungsfehler der TARGOBANK, wenn auf die konkrete Höhe dieser Kosten nicht konkret hingewiesen wird. 

Im weiteren soll der Anleger mit der Unterschrift bestätigen, Kenntnis von der langen Fondslaufzeit bis 31.12.2023  und der bis dahin kaum möglichen Veräußerbarkeit der Fondsanteile zu haben. Die Laufzeit ergibt sich aus dem Prospekt. Der Anleger soll bestätigen, diesen Prospekt erhalten zu haben. Auch diese Klauseln erscheinen trickreich. Der Prospekt entfaltet nur Wirkung, wenn er rechtzeitig vor der Unterschrift ausgehändigt wurde. Rechtzeitig heißt dabei, dass der Anleger objektiv Gelegenheit gehabt haben muss, die 180 Seiten zu lesen. Dies geht in dem Beratungsgespräch naturgemäß nicht. Der Anleger muss den Prospekt Tage oder eine Woche vor der Beratung ausgehändigt bekommen. Wird dagegen verstoßen, entfalten Prospektaussagen z.B. zur langen Laufzeit oder zu Anlagerisiken keine Wirkung.

Schließlich – dies ist der Gipfel – formuliert die Citibank einen klein gedruckten Satz des Inhalts, wonach das persönliche Risikoprofil des Anlegers mindestens „4“ betragen muss. Die TARGOBANK hat seinerzeit ihre Risikoklassen in fünf Stufen unterteilt. Risiko „4“ lag eine Stufe unter den riskantesten Finanztermingeschäften, ist also nur etwas für sehr risikobewusste und offensive Anleger. 

Die KOOP Fondsschaden prüft, derzeit ob die „Erklärung zum Verkaufsgespräch“ tatsächlich den Wunsch und Willen des Anlegers wieder spiegelt. Dazu ist es hilfreich, wenn möglichst viele Kunden der TARGOBANK ihre Erfahrungen mit der „Erklärung zum Verkaufsgespräch“ schildern und uns entsprechende Bögen zur Verfügung stellen. Außerdem wäre es hilfreich, wenn der hier als „download“ eingefügte Fragebogen zurückgeschickt wird.

Wem die Beteiligung an der MS „Santa-B Schiffe“ KG von MÜNCHMEYER PETERSEN CAPITAL (MPC) seitens der TARGOBANK als sichere Anlage und sichere Beimischung zum Depot verkauft worden ist, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Es besteht dann der Verdacht der Falschberatung. Gleiches gilt, wenn nicht konkret der Anteil der Vertriebsprovision der TARGOBANK offen gelegt wurde und wenn nicht auf die lange Laufzeit und die kaum mögliche, vorzeitige Verkaufsmöglichkeit der Fondsbeteiligung hingewiesen wurde. Tatsächlich handelt es sich bei Schiffsfondsbeteiligungen um Risikoanlagen mit erheblichen Verlustmöglichkeiten. Die erfahrenen Fachanwälte der KOOP Fondsschaden bieten eine solche Erstberatung an und klären, ob Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Fonds bestehen.

Dies gilt übrigens nichts nur, wenn die Beteiligung von der TARGOBANK empfohlen wurde. Natürlich müssen auch andere Berater in Banken und Sparkassen, die dieses oder andere Produkte von MÜNCHMEYER PETERSEN CAPITAL (MPC ) anbieten, auf Risiken und Kosten hinweisen.

 

 

„Die Kooperation Fondsschaden“ bietet kompetenten Rechtsrat von erfahrenen Experten aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht.

Erfahren Sie hier mehr über die teilnehmenden Anwälte

Schnelle Hilfe

Sie haben eine Frage, suchen den direkten Kontakt zum Anwalt?
Bitte hier klicken

Newsletter