• Schiffsfonds
    Viele Schiffsbeteiligungen sind mittlerweile in wirtschaftliche Seenot geraten

  • Medienfonds
    Immer mehr erfolgreiche Schadenersatzklagen wegen schlechter Beratung

  • Flugzeugfonds
    Vermeintlich sichere Fondsbeteiligungen werden zum Risiko

  • Immobilienfonds
    Anlegerhilfe für offene & geschlosse Immobilienfonds, REIT und Spezialfonds

Wen wir haftbar machen
Die KOOPERATION FONDSSCHADEN richtet ihr Augenmerk zunächst auf den Personen- und Firmenkreis, der den Anlegern die Kapitalanlage im Beratungsgespräch schmackhaft gemacht hat. Dies sind die freien Finanzvermittler ebenso wie die Kreditinstitute, die in ihren Filialen die Beteiligungen verkauft haben. Im persönlichen Beratungsgespräch wird zu klären sein, ob die Beratung anleger- und objektgerecht erfolgte. Sie muss sich am Wunsch und dem Kenntnisstand des Anlegers orientiert haben und der Berater muss Risiken deutlich angesprochen haben. Prospektunterlagen müssen so rechtzeitig übergeben worden sein, dass Sie diese noch vor der Unterschrift in Ruhe studieren konnten. Auch muss über das finanzielle Eigeninteresse der Berater informiert worden sein. Wurde Ihnen offengelegt, dass der Berater eventuell versteckte Rückvergütungen, Vertriebsfolgeprovisionen oder sonstige geldwerte Vorteile vom Initiator der Anlage erhält? Wir werden weiter prüfen, ob die Verantwortlichen der Prospektunterlagen Ihrer Verantwortung durch wasserdichte, alle Risiken benennende Prospektunterlagen wirklich Rechnung getragen haben.
 

„Die Kooperation Fondsschaden“ bietet kompetenten Rechtsrat von erfahrenen Experten aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht.

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