Sie können über unseren Internetauftritt Kontakt zu uns aufnehmen. Oder Sie wenden sich unmittelbar an den Ansprechpartner der KOOPERATION FONDSSCHADEN in der jeweiligen Kanzlei. Sie erhalten von uns zunächst eine unverbindliche Einschätzung, ob wir Ihren Fall übernehmen und mit welchen Kosten dies verbunden ist. In vielen Fällen werden vorhandene Rechtsschutzversicherungen eintreten müssen. Wir klären dort ohne besondere Kosten die Deckungspflicht.
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